Ablauf der osteopathischen Behandlung

Zu Beginn

In der ersten Sitzung findet eine klassische Anamnese statt, bei der Unterlagen, wie Röntgenbilder, Kernspintomographien, Laborbefunde, EKG, Schuheinlagen, Zahnspangen etc. besichtigt werden.

 

 

Anschließend wird der Körper mit den Händen nach osteopathischen Aspekten untersucht und behandelt.

Am Ende der osteopathischen Behandlung werde ich Ihnen in Ruhe mögliche Zusammenhänge Ihrer Beschwerdeproblematik erläutern und das weitere Vorgehen besprechen.

 

Der erste Termin dauert zwischen 45 und 60 Minuten.

Weitergehend

Anschließend wird eine Therapiepause von zwei bis vier Wochen eingelegt, um die Selbstregulation des Körpers in Ruhe arbeiten zu lassen. In dieser Zeit müssen Sie gegebenenfalls Hausaufgaben ausführen in Form von Übungen, einem Trainingsplan oder eine kurzfristige Nahrungsumstellung. Grund hierfür ist es, optimale Startbedingungen für Ihren Körper zu schaffen, damit Ihre Beschwerdeproblematik durch die Selbstregulation des Körpers behoben werden kann.

 

Bei jeder weiteren Sitzung kommt es zu einem erneuten Anamnesegespräch und einer neuen individuellen osteopathischen Behandlung, welche 30 bis 45 Minuten dauern kann.

 

Behandlungskosten

Die gesetzlichen Krankenkassen

Die Osteopathie wird zwischenzeitlich von fast allen gesetzlichen Krankenkassen in unterschiedlicher Höhe bezuschusst.

Ob Ihre Krankenkasse die Kosten einer osteopathischen Behandlung vergütet, sollten Sie vorher mit Ihrer Krankenkasse abklären. Weitere Informationen mit einer Liste der Krankenkassen können Sie auf der Seite des Bundesverbandes für Osteopathie finden.

Manche Krankenkassen benötigen eine Bescheinigung des Arztes, als Nachweis Ihrer Beschwerdeproblematik. Hierzu kann Ihnen Ihr Arzt eine Überweisung ausstellen. Bei dieser Überweisung handelt es sich nicht um ein Rezept, da Osteopathie zur Heilkunde zählt und somit nicht verordnet werden kann und darf.

Die privaten Krankenkassen

Bei Privatversicherten wird die Rechnung für Behandlungen nach der Gebührenverordnung der Heilpraktiker (GebüH) gestellt.